Arbeitsrecht

Arbeitnehmer sind für jeden Arbeitgeber einer der bedeutendsten Bestandteile des Unternehmens. Für Arbeitnehmer stellt das Arbeitsverhältnis oft die Haupteinnahmequelle und einen wichtigen Teil ihres Lebens dar.

 

Im Rahmen des Arbeitsrechts beschäftigen wir uns mit Vorbereitung von

  • Arbeits- oder Managerverträgen,
  • Beendigungen des Arbeitsverhältnisses mittels Kündigung, Vereinbarung, sofortiger Beendigung,
  • innerbetrieblichen Vorschriften (u.a. Arbeitsbedingungen, Belohnung),
  • Vereinbarungen über die materielle Verantwortung,
  • Konkurrenzklauseln.

Wir beraten unsere Klienten in Sachen der Dienstreisen oder der Umstrukturierung des Arbeitgebers in Perspektive der arbeitsrechtlichen Beziehungen.

 

Klienten, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, vertreten wir vor Gericht in

  • Arbeitsprozessen,
  • Streiten um ungültige Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
  • Streiten um Schadenersatzanspruch.