Familienrecht
Ehescheidung
Wir vertreten Klienten in Scheidungsverfahren und zwar in einverständlichen wie auch in nicht einverständlichen Ehescheidungen.
Rechtsverhältnisse zu minderjährigen Kindern
Wir leisten rechtliche Dienste auch in Verfahren über Rechtsverhältnisse zu minderjährigen Kindern (Sorgerecht für Erziehung der Kinder und Bestimmung des Unterhaltsgeldes, Verträge der Eltern die Rechtsverhältnisse zu minderjährigen Kindern vor und nach der Ehescheidung der Eltern regeln).
Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft
Eine Problematik die mit der Ehescheidung unteilbar zusammenhängt ist auch die Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens der Ehegatten. Im Fall eines Abkommens mit der Gegenpartei bereiten wir einen Vertrag über die Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft vor, ansonsten Vertreten wir die Klienten im Verfahren über Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft.
Unterhaltsgeld
Wir leisten unseren Klienten rechtliche Dienste auch im Unterhaltspflichtverfahren wenn es um die Erfüllung der Unterhaltspflicht zu minderjährigen oder volljährigen Kindern und zur geschiedener Ehefrau oder geschiedenen Ehegatten geht.