Litigation und Insolvenz
Die Anwaltskanzlei legt bei Vorbereitung der Vertragsdokumentation Wert auf Streitverhütung. Unser Ziel ist es immer, dass die Dokumentation eindeutig ist, eliminiert Konflikte über die Interpretation einzelner Sätze und beseitigt Rechtsunsicherheit. Selbst die besten Rechtsdokumente können aber die Möglichkeit eines zukünftigen Streites nicht ganz ausschließen.
Wir haben umfangreiche praktische Erfahrungen aus einer Reihe von Gerichts-, Schieds- und Insolvenzverfahren. Wir leisten rechtliche Dienste im Zusammenhang mit Vertragsstreiten und mit Konflikte wegen Gesetzverletzung. Wir konzentrieren uns auf Streite die sich aus Unternehmertätigkeit ergeben sowohl wie auf Streite die keinen Zusammenhang mit Unternehmertätigkeit haben. Wir Vertreten Klienten in Rechtssachen vor Gerichte aller Instanzen, in Schiedsverfahren und vor Organe alternativer Streitbeilegungsmethoden, und zwar an der Seite der klagenden Partei sowohl auch an der Seite der beklagten Partei.
Im Insolvenzverfahren leisten wir rechtliche Dienste nicht nur den Gläubigen sondern auch Schuldnern. In Vertretung des Gläubigern melden wir Forderungen im Insolvenzverfahren an und Vertreten ihn. Für die Gläubigen und Schuldner stellen wir Insolvenzanträge, mit denen auch ein Entschuldungsvorschlag gebunden sein kann. Wie vertreten Klienten auch in Fällen eines schikanösen Insolvenzantrags gegen sie und in Inzidenzverfahren.
Eintreibung von Forderungen
Die Eintreibung von Forderungen ist dank den Gerichtsvollziehern und der sich immer bessernden rechtlichen Ausgestaltung weitaus effektiver als früher. Dennoch ist es weiterhin wichtig, dass die Gläubigen nicht nur passiv auf die Bezahlung warten, sondern auch aktiv ihre Forderungen verwalten. Die Dauer des Gerichtsverfahrens, das zu einem Zwangsvollstreckungstitel führt, ist nämlich immer noch sehr lang.
In diesem Zusammenhang bieten wir unseren Klienten folgendes an:
- Absicherung der Forderungen (Pfandverträge, Wechsel als Sicherungsmittel, Haftung),
- rechtzeitige und qualifizierte Mahnungen zur Bezahlung der fälligen Forderungen,
- Widersprüche gegen Rechtshandlungen des Schuldners die den Gläubiger beschädigen erheben,
- Abtretung oder Anrechnung der Forderungen,
- Vorbereitung von Schuldenanerkennungs- oder Teilzahlungsverträgen.
Wie vertreten Klienten in Gerichtsverfahren und den folgenden Zwangsvollstreckungsverfahren. Im Falle der Insolvenz des Schuldners vertreten wir Klienten auch im Insolvenzverfahren.