Honorar für rechtliche Dienstleistungen

Die Höhe des Honorars oder ihre Feststellung wird mit dem Mandanten immer im voraus als vertragliche oder außervertragliche Vergütung vereinbart.

Außervertragliches Honorar

Das Honorar ist gemäß der Verordnung des Justizministeriums Nr. 177/96 Smlg., Rechtsanwaltstarifverordnung, festgesetzt. Außervertraglicher Honorar ist benutzt, wenn mit dem Klient keine konkrete Höhe des Honorars vereinbart wurde.

 

Vertragliches Honorar

Das Vertragshonorar wird mit dem Klienten meistens gemäß dem zeitlichen und fachlichen Aufwand der gewährten Rechtsleistung vereinbart. Das Honorar kann im Vertrag als Zeit-, Leistungs-, Pauschal- oder Anteilshonorar festgelegt werden.

 

Zeithonorar

Das Honorar leitet sich von der Anzahl der Stunden, in denen die Rechtsleistung gewährt wird, und dem Stundenpreis ab.

 

Leistungshonorar

Das Honorar ist als ein Festbetrag für eine konkrete Rechtsdienstleistung vereinbart (z.B. Abfassung eines Vertrages oder einer Klage).

 

Pauschalhonorar

Pauschalhonorar wird im Fall einer langfristigen Leistung der rechtlichen Dienste, vor allem für Rechtspersonen und natürliche Personen die Unternehmer sind, benutzt. Dem Klienten werden Rechtsdienste ohne Rücksicht auf ihren tatsächlichen Umfang für einen Pauschalbetrag im gegebenen Zeitraum gewährleistet.            Pauschalhonorar ist besonders für solche Klienten geeignet, die regelmäßig Rechtsdienste in einem bestimmten stabilen Umfang in Anspruch nehmen.

 

Anteilshonorar

Das Honorar wird als ein Anteil an dem Wert der Rechtssache vereinbart. Der Klient kann sicher sein, dass er nicht einmal auf Grund unerwarteter Komplikationen mehr bezahlen wird als vereinbart wurde.

 

Die Wahl eines konkreten Typs des Honorars und Höhe der Vergütung ist immer eine Sache der individuellen Vereinbarung mit dem Mandanten.